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Die ersten Schritte zur Vereinsgründung:

  • Am Anfang ist die Idee...

  • Es sind mindestens 2 Menschen (nat. oder jur. Personen) notwendig um einen VEREIN zu gründen.

  • Welche Orientierung hat der Verein, Statuten (Satzung) - In den Statuten wird der Vereinszweck angeführt und der rechtliche Rahmen des Vereins bestimmt. Gemeinnützigkeit (siehe Bundesministerium - BMF Vereine & Steuern Seite 14)

  • Vereinsname auswählen - Institute widmen sich der Forschung und Akademien der Bildung

  • Unter diesem Link kannst du nachsehen, ob dein Name bereits vergeben ist

  • Dein Name darf auch keine bereits bestehende FIRMA sein! Also bitte sehr gut recherchieren!

  • Gründungsversammlungsprotokoll anlegen und Anwesenheitsliste ausfüllen

  • Vereinserrichtungsanzeige anlegen und mit den Statuten im Anhang bei der zuständigen Behörde einreichen
    Wichtig --> Email oder einen eingeschriebenen Brief senden, um einen Nachweis zu haben.
    Spätestens vier Wochen nach der Anmeldung muss, laut Gesetz, der Verein beschieden sein. Sollte es Probleme bei den Statuten geben oder benötigt die Behörde länger als vier Wochen, hat diese innerhalb dieser Zeit eine Begründung nach Vereinsgesetz abzugeben und die Gründer zu informieren. Ist diese Benachrichtigung nicht gekommen, kann man die zuständige Behörde höflich auffordern den Bescheid zu erlassen, dazu gibt es eine Beispiel Vorlage in den Downloads.

       Vereinsanzeige Online Ausfüllen

       

       siehe dir in Ruhe das Video an. Nach dem 3ten oder 4ten Mal bekommt man schön langsam ein Verständnis!

Buchempfehlungen:

Downloads:

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